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Töten für den Artenschutz
Die Bundesregierung hat in einer Nacht- und Nebelaktion das Naturschutzgesetz geändert
Am 22. Juni 2017 um 22:15 Uhr wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutz-
gesetzes abgestimmt. In der Vorlage zur Abstimmung des Änderungsentwurfes steht in der Begründung es gehe um die
Klarstellung der Zuständigkeiten für artenschutzrechtliche Ausnahmen.
Allerdings ist im Textentwurf nichts von Zuständigkeiten erwähnt. Stattdessen geht es um Ausschlusskriterien von einem
Tatbestand:
"…. liegt ein Verstoß gegen
1. das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn…
2. das Verbot des Nachstellens und Fangens wild lebender Tiere und der Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer
Entwicklungsformen nach Absatz 1 Nummer 1nicht vor, wenn….
3. das Verbot nach Absatz 1 Nummer 3 nicht vor, wenn…"
Zugleich heißt es im Entwurf:
"....Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des § 45 … in Anspruch genommen werden, wenn
zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau
der Erneuerbaren Energien."
Somit wird deutlich, dass in der Begründung Nebelkerzen gezündet werden. Gewichtige öffentliche Belange, wie der Ausbau
erneuerbaren Energien, bewirken nun per Gesetz die Aufhebung von Verbotstatbeständen. Dies gilt für Windkraftwerke,
Speicherbauten und Biogasanlagen.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter dem Vorsitz von Bärbel Höhn gibt die
Beschlussempfehlung, das Gesetz anzunehmen. Dem wurde im kaum besetzten Bundestag entsprochen.
Ein Skandal, wenn man die Hintergrundgeschichte kennt, wie diese Änderung kurzfristig an diesem Datum zur Abstimmung im
Bundestag gebracht wurde. Der Verein Mensch Natur vermutet, dass damit einer größeren öffentlichen Debatte aus dem Weg
gegangen werden sollte.
Im Vorfeld hat der Verein Mensch Natur und VERNUNFTKRAFT
versucht, die Abgeordneten und die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.
- es gelang nicht in dem Maße, wie wir es uns wünschten -
vertreten durch 1. Vorsitzende: Gerti Stiefel - Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ewald Nägele
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