zur Startseite zur  Seite zur Seite siehe Untermenü zum Petitionsforum Impressum:  Verein Mensch Natur e.V. Marktstraße 14 73033 Göppingen  Tel.: 07161-9519189 Homepage: © Verein Mensch Natur					Vereinsnummer: VR1462  Die Inhalte unserer Seiten wurden nach eingehender Recherche mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Gewähr.  -  Der Verein Mensch Natur distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle innerhalb der Homepage gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.  -  Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Ab Kenntnis von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte entfernen. zur Startseite zur  Seite zur Seite siehe Untermenü zum Petitionsforum
Der Verein Mensch Natur ist gemeinnützig. Wir freuen uns über eine Spende. Gerne können Sie auch Fördermitglied bei uns werden.  Vereinskonto: Kreissparkasse Göppingen; Kontonummer: 490 446 18 Bankleitzahl:  610 500 00 IBAN: DE18 6105 0000 0049 0446 18 BIC: GOPSDE6G
VERNUNFTKRAFT - BW Die Petition ist beendet
Das Versagen der Behörden? Gutgläubigkeit der Behörden nutzt der Windindustrie Die Gemeinde Adelberg, auf einer Hochfläche am Rande des östlichen Schurwaldes im Kreis Göppingen gelegen, schmiegt  sich an einen Hang neben einem ehemaligen Stauferkloster. In dieser reizvollen Gegend mit Streuobstwiesen und Wäldern  wurden von der Region Stuttgart im Zuge des Ausbaus der Windkraft in Baden-Württemberg zwei Vorrangflächen für  Windgeneratoren ausgewiesen.  In die Schlagzeilen geriet Adelberg, als bekannt wurde, dass die EnBW in der Absicht, nordöstlich der Gemeinde zwei  Windrotoren aufstellen zu wollen, einen Antrag auf Aufhebung vom naturschutzrechtlichen Tötungsverbot stellte. Das hierzu  erstellte Gutachten bescheinigte eine geringe Gefährdung von Vogelarten. Da das zuständige Landratsamt keine  Gegenprüfung vornahm handelte die Gemeinde. Sie übernahm die Kosten und beauftragte einen unabhängigen Gutachter.  Dieser konnte, entgegen der Bewertung der EnBW, eine erhöhte Gefährdung von geschützten Vogelarten nachweisen. Die  Bildzeitung titelte damals ihren Bericht über den Antrag zur Befreiung vom Tötungsverbot mit "Lizenz zum Töten", und selbst  die Landesgeschäftsführerin vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Sylvia Pilarsky-Grosch, fand dies verwerflich.  Daraufhin wurde der Antrag vom Regierungspräsidium abgelehnt und die EnBW zog ihren Bauantrag für die Maschinen  zurück. Dieses Beispiel zeigt deutlich die Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen. Dr. Markus Edelbluth, Rechtsanwalt aus  Freiburg, beschrieb die Rechtslage bei einem Hearing der Architektenkammer Baden-Württemberg zum Thema "Windkraft  und Landschaft" wie folgt: "Für den Anlagenbetreiber besteht ein Genehmigungsanspruch nach erfolgter Abarbeitung der  notwendigen Gutachten". Diese allerdings werden von den Genehmigungsbehörden nicht geprüft. BUND und Nabu fordern  nun, dass eine Prüfung der Artenschutzgutachten vor der Genehmigung von Windkraftanlagen generell verpflichtend sein  soll. Allerdings müsste dies für alle Gutachten gelten. Denn auch in der denkmalschutzrechtlichen Beurteilung kündigt sich ein  Versagen der zuständigen Behörde an. So beschied das Landesamt für Denkmalschutz im Regierungspräsidium Stuttgart auf  Anfrage der Bürgermeisterin Carmen Marquardt für das Kloster Adelberg nur eine geringe Beeinträchtigung durch die  geplanten Windrotoren in der Nähe des Stauferklosters. Geprüft wurde nach vorliegenden Unterlagen. Auch hier musste von  der Gemeinde ein eigenes Gutachten beauftragt werden, um vor allem die Auswirkungen der geplanten vier Maschinen der  Nachbargemeinde Wangen auf das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Areals zu untersuchen.  Der Verein Mensch Natur hat dazu Visualisierungen des Windparks von einem Landschaftsarchitekten vornehmen lassen.  Auch hierbei hat das von einem unabhängigen Institut erstellte Gutachten der Gemeinde Adelberg ergeben, dass die vom  Investorenkonsortium aus der Energieversorgung Filstal (EVF) und den Stadtwerken von Schorndorf und Fellbach  beigebrachte Bewertung nicht den Kriterien entspricht, die für solche Untersuchungen gefordert werden. So konnte dabei  nachgewiesen werden, dass deren Visualisierungen die wahren Auswirkungen der Maschinen auf das Kloster verschleiern.  Wie der unabhängige Gutachter feststellte, wurden die Fotos der Montagen in der falschen Jahreszeit, mit einem dafür nicht  geeigneten Weitwinkelobjektiv von einem unpassenden Standort aufgenommen.  Fraglich ist, ob die Behörden mit dieser Gutgläubigkeit an die Gutachten der Windindustrie ihrem Auftrag zum Schutz der  öffentlichen Belange, wie sie die Landesverfassung fordert, gerecht werden können. 
Kloster Adelberg, Hauptportal, mit drei der geplanten vier Maschinen - Foto: Verein Mensch Natur 
Auswirkungen eines fehlenden Korrektivs? Unser Mitglied und Beirat im Verein Mensch Natur hat uns sein sehr persönliches Video zur Verfügung gestellt. Es  thematisiert den unsensiblen Umgang mit unseren kulturell geprägten Landschaften. Augenfällig wird der Eingriff des  Windparks Lauterstein auf der Schwäbischen Alb. Dieser tangiert eine Landschaft, in der deutlich wird, dass die Menschen  dort seit jeher eine tiefe Religiosität lebten, die bis heute existiert und gepflegt wird. Dieses sinnliche Erlebnis zeigt sich durch  die religiösen Zeugnisse in der Landschaft. An Wallfahrtskirchen und Kapellen und an überlieferten Geschichten und Sagen,  die manchem Landschaftszug seinen Namen gegeben haben. Die Verantwortlichen Personen und Behörden planten und  genehmigten ohne Korrektiv, schwelgend in Superlativen. Mit der Angabe nur Gutes tun zu wollen, haben sie die  nichtsahnenden Menschen um ihr Paradies gebracht. 
gestohlenes Paradies
Unfehlbarkeit der Landesverwaltung? Ein Satz, der ähnlich lautend in fast allen Genehmigungen zu Windkraftplanungen steht: “Die möglichen Auswirkungen sind  weitgehend bekannt und können durch Vermeidungs-, Minimierungs, und Ausgleichsmaßnahmen bzw. durch  Ersatzmaßnahmen bzw. Ersatzzahlungen so weit minimiert werden, dass keine unvorhergesehene schwerwiegende  Umweltauswirkungen wahrscheinlich sind....”  Gemeinhin wird bei den Behörden die Erkenntnis nach Aktenlage der beigebrachten Gutachten gebildet. Geprüft wird die  Richtigkeit der Inhalte lediglich mittels Abgleich der Datenlage der öffentlichen Stellen. Da diese meist sehr dünn ist, geht die  Genehmigungsbehörde von der Richtigkeit der Gutachten aus.  Erschreckend ist die Sicherheit, mit der solche Sätze formuliert werden, setzen sie doch einen Vorgang in Bewegung der  weitreichende Konsequenzen beinhaltet, deren Auswirkungen bei der geringsten Fehleinschätzung fatale Wirkungen haben  können. Wie aus dem Bericht “Albtraum Badische Alb” von Wolf Hockenjos über die Windkraftplanungen im Schwarzwald-  Baar-Kreis hervorgeht, wird auch dort, wie in Adelberg, letztendlich auf Grund lückenhafter Gutachten genehmigt.  Bürgerinitiativen und streitbare Naturschützer müssen nun die Arbeit leisten, die eigentlich der Fürsorgeplicht der  Landesregierung entspringen müsste. Es ist zu befürchten, solange ein politisches Ziel hinter jeder Genehmigung steckt,  werden die Behörden unfehlbar den vorgegebenen Weg weiterschreiten. Trotz Hinweise auf Milan-Dichtezentren,  gefährdeten Fledermäusen und Vogelflugkorridor. 
Faktencheck zu Windkraft Windatlas 2019 kritisch gesehen
vertreten durch 1. Vorsitzende: Gerti Stiefel  -  Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ewald Nägele
Kontakt:
Windpark als Klosterkulisse? - Bericht in der NWZ Göppingen Einwendung an die Genehmigungsbehörde Adelberger wehren sich gegen Windkraftanlagen