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Das Versagen der Behörden?
Gutgläubigkeit der Behörden nutzt der Windindustrie
Die Gemeinde Adelberg, auf einer Hochfläche am Rande des östlichen Schurwaldes im Kreis Göppingen gelegen, schmiegt
sich an einen Hang neben einem ehemaligen Stauferkloster. In dieser reizvollen Gegend mit Streuobstwiesen und Wäldern
wurden von der Region Stuttgart im Zuge des Ausbaus der Windkraft in Baden-Württemberg zwei Vorrangflächen für
Windgeneratoren ausgewiesen.
In die Schlagzeilen geriet Adelberg, als bekannt wurde, dass die EnBW in der Absicht, nordöstlich der Gemeinde zwei
Windrotoren aufstellen zu wollen, einen Antrag auf Aufhebung vom naturschutzrechtlichen Tötungsverbot stellte. Das hierzu
erstellte Gutachten bescheinigte eine geringe Gefährdung von Vogelarten. Da das zuständige Landratsamt keine
Gegenprüfung vornahm handelte die Gemeinde. Sie übernahm die Kosten und beauftragte einen unabhängigen Gutachter.
Dieser konnte, entgegen der Bewertung der EnBW, eine erhöhte Gefährdung von geschützten Vogelarten nachweisen. Die
Bildzeitung titelte damals ihren Bericht über den Antrag zur Befreiung vom Tötungsverbot mit "Lizenz zum Töten", und selbst
die Landesgeschäftsführerin vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Sylvia Pilarsky-Grosch, fand dies verwerflich.
Daraufhin wurde der Antrag vom Regierungspräsidium abgelehnt und die EnBW zog ihren Bauantrag für die Maschinen
zurück.
Dieses Beispiel zeigt deutlich die Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen. Dr. Markus Edelbluth, Rechtsanwalt aus
Freiburg, beschrieb die Rechtslage bei einem Hearing der Architektenkammer Baden-Württemberg zum Thema "Windkraft
und Landschaft" wie folgt: "Für den Anlagenbetreiber besteht ein Genehmigungsanspruch nach erfolgter Abarbeitung der
notwendigen Gutachten". Diese allerdings werden von den Genehmigungsbehörden nicht geprüft. BUND und Nabu fordern
nun, dass eine Prüfung der Artenschutzgutachten vor der Genehmigung von Windkraftanlagen generell verpflichtend sein
soll.
Allerdings müsste dies für alle Gutachten gelten. Denn auch in der denkmalschutzrechtlichen Beurteilung kündigt sich ein
Versagen der zuständigen Behörde an. So beschied das Landesamt für Denkmalschutz im Regierungspräsidium Stuttgart auf
Anfrage der Bürgermeisterin Carmen Marquardt für das Kloster Adelberg nur eine geringe Beeinträchtigung durch die
geplanten Windrotoren in der Nähe des Stauferklosters. Geprüft wurde nach vorliegenden Unterlagen. Auch hier musste von
der Gemeinde ein eigenes Gutachten beauftragt werden, um vor allem die Auswirkungen der geplanten vier Maschinen der
Nachbargemeinde Wangen auf das Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Areals zu untersuchen.
Der Verein Mensch Natur hat dazu Visualisierungen des Windparks von einem Landschaftsarchitekten vornehmen lassen.
Auch hierbei hat das von einem unabhängigen Institut erstellte Gutachten der Gemeinde Adelberg ergeben, dass die vom
Investorenkonsortium aus der Energieversorgung Filstal (EVF) und den Stadtwerken von Schorndorf und Fellbach
beigebrachte Bewertung nicht den Kriterien entspricht, die für solche Untersuchungen gefordert werden. So konnte dabei
nachgewiesen werden, dass deren Visualisierungen die wahren Auswirkungen der Maschinen auf das Kloster verschleiern.
Wie der unabhängige Gutachter feststellte, wurden die Fotos der Montagen in der falschen Jahreszeit, mit einem dafür nicht
geeigneten Weitwinkelobjektiv von einem unpassenden Standort aufgenommen.
Fraglich ist, ob die Behörden mit dieser Gutgläubigkeit an die Gutachten der Windindustrie ihrem Auftrag zum Schutz der
öffentlichen Belange, wie sie die Landesverfassung fordert, gerecht werden können.
Kloster Adelberg, Hauptportal, mit drei der geplanten vier Maschinen - Foto: Verein Mensch Natur
Auswirkungen eines fehlenden Korrektivs?
Unser Mitglied und Beirat im Verein Mensch Natur hat uns sein sehr persönliches Video zur Verfügung gestellt. Es
thematisiert den unsensiblen Umgang mit unseren kulturell geprägten Landschaften. Augenfällig wird der Eingriff des
Windparks Lauterstein auf der Schwäbischen Alb. Dieser tangiert eine Landschaft, in der deutlich wird, dass die Menschen
dort seit jeher eine tiefe Religiosität lebten, die bis heute existiert und gepflegt wird. Dieses sinnliche Erlebnis zeigt sich durch
die religiösen Zeugnisse in der Landschaft. An Wallfahrtskirchen und Kapellen und an überlieferten Geschichten und Sagen,
die manchem Landschaftszug seinen Namen gegeben haben. Die Verantwortlichen Personen und Behörden planten und
genehmigten ohne Korrektiv, schwelgend in Superlativen. Mit der Angabe nur Gutes tun zu wollen, haben sie die
nichtsahnenden Menschen um ihr Paradies gebracht.
gestohlenes Paradies
Unfehlbarkeit der Landesverwaltung?
Ein Satz, der ähnlich lautend in fast allen Genehmigungen zu Windkraftplanungen steht: “Die möglichen Auswirkungen sind
weitgehend bekannt und können durch Vermeidungs-, Minimierungs, und Ausgleichsmaßnahmen bzw. durch
Ersatzmaßnahmen bzw. Ersatzzahlungen so weit minimiert werden, dass keine unvorhergesehene schwerwiegende
Umweltauswirkungen wahrscheinlich sind....”
Gemeinhin wird bei den Behörden die Erkenntnis nach Aktenlage der beigebrachten Gutachten gebildet. Geprüft wird die
Richtigkeit der Inhalte lediglich mittels Abgleich der Datenlage der öffentlichen Stellen. Da diese meist sehr dünn ist, geht die
Genehmigungsbehörde von der Richtigkeit der Gutachten aus.
Erschreckend ist die Sicherheit, mit der solche Sätze formuliert werden, setzen sie doch einen Vorgang in Bewegung der
weitreichende Konsequenzen beinhaltet, deren Auswirkungen bei der geringsten Fehleinschätzung fatale Wirkungen haben
können. Wie aus dem Bericht “Albtraum Badische Alb” von Wolf Hockenjos über die Windkraftplanungen im Schwarzwald-
Baar-Kreis hervorgeht, wird auch dort, wie in Adelberg, letztendlich auf Grund lückenhafter Gutachten genehmigt.
Bürgerinitiativen und streitbare Naturschützer müssen nun die Arbeit leisten, die eigentlich der Fürsorgeplicht der
Landesregierung entspringen müsste. Es ist zu befürchten, solange ein politisches Ziel hinter jeder Genehmigung steckt,
werden die Behörden unfehlbar den vorgegebenen Weg weiterschreiten. Trotz Hinweise auf Milan-Dichtezentren,
gefährdeten Fledermäusen und Vogelflugkorridor.
vertreten durch 1. Vorsitzende: Gerti Stiefel - Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ewald Nägele
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