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VERNUNFTKRAFT - BW Die Petition ist beendet Faktencheck zu Windkraft Windatlas 2019 kritisch gesehen
Windpotential und Landschaftsschutz Anmerkungen aus landschaftsplanerischer Sicht Wir vom Verein Mensch Natur haben die Stromerzeugung analysiert, die durch die Bewertung der Potentialflächen als geeignet im  Potentialatlas dargestellt werden. Unsere kritische Analyse "Windatlas versus Realität" hat sich dabei voll bestätigt. Es wurde das  windschwächste Land in Deutschland zum Windland erklärt.  Dass die Landesregierung durch eine niedrig angesetzte Wirtschaftlichkeitsschwelle "215 W/m²" den WKA-Ausbau forcieren will, ist  ebenso richtig wie die Feststellung, dass sowohl die 215 W/m² als auch höhere Windleistungsdichten bei den angegebenen Wind-  geschwindigkeiten des Windatlas physikalisch nicht erzielbar sind. Beide Säulen der Argumentation beweisen klar: Der Windatlas  und damit auch der Potentialatlas sind rein politisch motivierte Instrumente zur Förderung des Windkraftausbaus.  Im Windpotentialatlas für BW werden mögliche Standorte für 20 000 Windkraftanlagen (WKA) ausgewiesen. 12 000 davon werden  als geeignet, ohne Restriktionen bezeichnet und 8 000 als bedingt geeignet, mit Restriktionen. Dies suggeriert den Planern, dass bis  zu 12 000 WKA förderungswürdig und frei von Restriktionen gebaut werden könnten.  Der aktuelle Energieatlas der Landesregierung ermöglicht es damit, aus unserer Kultur- und Naturlandschaft eine monotone In-  dustrielandschaft mit gigantischen, nutzlosen Windkraftanlagen zu machen.    Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Bielefeld hat dabei aufgezeigt, dass im Kriterienkatalog der LUBW viele naturschutzrechtliche,  landschaftsschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Belange nicht berücksichtigt sind, und trotzdem Konfliktfreiheit dar-  gestellt wird, obwohl das Gegenteil der Fall ist.   Als Landschaftsarchitekt geht Herr Bielefeld ganz besonders auf die Folgen für das Landschaftsbild ein. Ziel einer landesweiten  Konzeption müsste sein, "herausragende Landschaften" mit hohem Konfliktpotential zur Windenergie zu identifizieren, wie vom  Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) als auch vom früheren Windenergieerlass gefordert. Unter anderem muss von der Politik  strengerer Landschaftsschutz und Höhergewichtung weicher Tabuzonen wie Kulturlandschaft, Wald, Kuppen Höhenrücken und  Hangbereiche abverlangt werden.  Hierzu hat er beispielhaft Visualisierungen in Google Earth vom östlichen Schurwald bei Adelberg, von Pfullendorf (Schwäbische Alb)  und Baden-Baden erstellt.   Mit nachfolgendem Button können die "Anmerkungen zum neuen Windatlas BW 2019 aus landschaftsplanerischer Sicht" heruntergeladen werden.
Bildausschnitt aus den Anmerkungen zum Windatlas BW 2019 Energielandschaften in Baden-Württemberg nach den Vorstellungen des Umweltministeriums.
Bestehende Energielandschaften heute - ein Verbrechen an Natur und Landschaft
vertreten durch 1. Vorsitzende: Gerti Stiefel  -  Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ewald Nägele
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Anmerkungen aus landschaftsplanerischer Sicht